Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Dem Angebotsempfänger (nachfolgend „Maklerkunde“ genannt) wird ein Angebot über die Vermittlung einer Immobilie durch die Firma d&b Immobilien, Immobilienvermittlung Kai Dornheck Busscher (nachfolgend Makler genannt) unterbreitet. Mit der Verwendung des Angebots oder Teilen des Angebotes stimmt der Maklerkunde dem Abschluss eines Maklervertrages mit dem Makler zu und erkennt diese AGBs als dessen Bestandteil an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme bzgl. des angebotenen Objektes mit dem Makler oder dem Eigentümer, eine Objektbesichtigung, oder eine Verhandlungsaufnahme.


2. Entstehung eines Provisionsanspruchs

Ein Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Maklerkunden entsteht durch die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit des Maklers, mindestens jedoch durch die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit an dem Abschluß eines Hauptvertrages bezüglich des angebotenen Objektes. Als Nachweis hierzu wird die Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters anerkannt. Die Bekanntgabe (Nachweis) geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle eines Ankaufs oder einer Anmietung.


3. Vorkenntnis

Ist dem Maklerkunden das nachgewiesene Objekt bereits durch eine andere Quelle angeboten worden oder bekannt, so ist der Makler innerhalb von 3 Tagen darüber zu informieren und ihm auf Verlangen einen Beleg darüber unverzüglich beizubringen. Andernfalls erkennt der Maklerkunde den Nachweis des Maklers als ursächliche Tätigkeit zur Gelegenheit eines Abschluß eines Hauptvertrages an. Eine Vorkenntnis kann nur vorliegen, sofern die konkrete Vertragsgelegenheit sowohl hinsichtlich des Objektes, der Person des Vertragspartners als auch seinen Absichten einen Hauptvertrag abzuschließen, bereits vor dem Nachweis durch den Makler bekannt war.


4. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

Nachgewiesene Objektangaben (insbesondere objektspezifische Kontaktinformationen, Adressen und Inhalte von Exposés) sind für den Maklerkunden persönlich bestimmt und von ihm als vertraulich zu behandeln. Text- und Bildmaterial unterliegen dem Copyright. Eine Weitergabe an Dritte oder eine andere zweckentfremdete Verwendung, die nicht der Absicht des Maklervertrages entspricht, ist ohne schriftliche Zustimmung des Maklers nicht gestattet. Bei unbefugter Weitergabe verpflichtet sich der Maklerkunde die Provision als Schadensersatz zu zahlen, wenn ein Dritter, oder eine nachfolgende Partei, die Ihrerseits durch die Dritte Person Kenntnis über die Objektangaben bekommen hat, dadurch einen Hauptvertrag abschließt, der nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen provisionspflichtig wäre. Dies gilt insbesondere für Lebensgefährten, Verwandten, Familienmitgliedern, Lebensgemeinschaften, Betriebsvertretern und Franchisegebern/ -partnern. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Weitere Schadensersatzansprüche des Maklers bleiben vorbehalten.


5. Höhe der Maklerprovision

Sofern im einzelnen Angebotsfall (z.B. Exposé) keine gesonderten Angaben gemacht werden, beträgt die Provision im Falle von
- Immobilienkäufen 3,57% des Brutto-Kaufpreises
- Vermietung von Gewerbeobjekten 3,57 Monatsmieten inkl. Betriebs- u. Nebenkosten
- Verpachtungen 5,95% der Pacht über die gesamten Pachtzeit
Jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


6. Fälligkeit

Die Maklerprovision ist mit Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages verdient und zu sofort fällig. Der Makler hat das Recht an einem Termin zum Abschluß eines Hauptvertrages teilzuhaben und Einsicht in dessen Inhalte zu nehmen. Darüberhinaus ist der Maklerkunde dazu verpflichtet dem Makler auf Anfrage unverzüglich Auskunft über die wesentlichen Bestandteile des geschlossenen Hauptvertrages zu geben wie z.B. Identität der Vertragsparteien und den vereinbarten Vertragspreis.


7. Ersatzgeschäfte

Wird der Hauptvertrag zu anderen als den vom Makler angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Makler nachgewiesenen Vertragspartners bzw. mit einem anderen Vertragspartner zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht.


8. Doppeltätigkeit

Der Makler ist grundsätzlich berechtigt sowohl für den Verkäufer / Vermieter als auch für den Käufer / Mieter als Makler entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.


9. Haftungsausschluß

Alle Objektangaben und Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Eine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben wird jedoch nicht übernommen. Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers/Vermieters und anderer Dritter. Der Maklerkunde ist im Zweifelsfall dazu angehalten die Richtigkeit aller Angaben selbst zu überprüfen. Änderungen, Auslassungen, Irrtum sowie zwischenzeitlicher Verkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Köln.