Die möblierte Vermietung bietet einige wesentliche Vorzüge:
Die Zielkundschaft kommt in erster Linie aus dem Unternehmensbereich der gesamten Wirtschaftsbreite. Nicht selten sind es dabei Firmen direkt, die zu Gunsten Ihrer Mitarbeiter die Wohnung anmieten und als Vertragspartner auftreten. Der Vermieter profitiert dabei von einer höheren Solvenz und Seriosität.
Möblierter Wohnraum schließt die Lücke zwischen Hotelaufenthalt und der Anmietung einer unmöblierten Wohnung. Hintergrund ist meist ein beruflicher Aufenthalt für einen begrenzten Zeitraum. Die Mindestmietzeit bewegen sich in der Regel zwischen 3 Monaten und 2 Jahren. Als Eigentümer behalten Sie daher eine hohe Verfügbarkeit über das Objekt, da die Mietverhältnisse dem Bedarf nach nie auf Dauer ausgelegt sind.
Mieter dieser Art sind in der Regel deutlich kooperationsbereiter als der klassische Langzeitmieter, der mit seinem gesamten Hausstand eingezogen ist. Dies erleichtert den Umgang mit Mietern, die sich im Laufe der Zeit als nicht ganz optimal herausstellen und auch den Zugriff auf die Immobilie, falls sie kurzfristig wieder selbst benötigt wird.
Da der Wohnraum von den Mietern meist nur als pragmatische Zweitwohnung genutzt wird, spielen Aufstellmöglichkeiten für eigene Möbel keine Rolle, noch hat der Mieter das Verlangen nach eigener Wohnraumdestaltung. Bewegt wird allein der Koffer, was wiederum dem Pflegezustand eines solchen Objektes, aber auch hinsichtlich von Ein und Auszügen dem gesamten Wohnhauses sehr entgegen kommt.
Hinsichtlich der abzugsfähigen Werbungskosten bei einer Vermietung sei darauf hingewiesen, dass bei dieser Vermietungsart nicht nur die herkömmlichen Bewirtschaftungskosten von Haus und Wohnung steuerlich zu berücksichtigen sind, sondern auch Stromverbrauch, Renovierung, Reparatur und Anschaffungen für Mobiliar und Ausstattung in die Berechnung mit einfließen können.